Segelclub Hersbruck

Platzordnung für das Clubgelände

Seepromenade 2, 91230 Happurg.

Das Gelände dient der Pflege und Förderung des Segelsports. Zu seiner Erhaltung und bestmöglichen Nutzung ist es Pflicht jedes Benutzers, die nachstehende Platzordnung einzuhalten.

1. Allgemeine Flächen

Allgemein genutzte und befahrene Flächen unterliegen der Sorgfaltspflicht aller Benutzer und sind von diesen in Ordnung zu halten. Abfälle aller Art sind zu beseitigen. Andere, als zur Ausübung des Segelsports erforderlichen Gegenstände / Fahrzeuge dürfen nicht gelagert oder abgestellt werden.

2. Bootsstellplätze

Die Bootsabstellplätze dienen ausschließlich dem Abstellen der Boote. Trailer sind auf den dafür vorgesehen Flächen abzustellen. Sauberhaltung und Pflege obliegen den jeweiligen Inhabern. Der Segelclub haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Abgestellte Boote und Trailer müssen beim Platzwart angemeldet werden, der auch die Stellplätze vergibt. Die Stellplätze für Boote und Trailer werden an aktiv am Segelsport Teilnehmende nach Rangordnungsliste jährlich neu vergeben:

  1. Vereinseigene Boote
  2. Boote von aktiv segelnden Mitgliedern.
  3. Boote von wenig oder vorübergehend nicht aktiv segelnde Mitglieder die aber segelklar aufgeriggt sind.
  4. Gastlieger mit segelklaren Booten.
  5. Nicht segelklare Boote von Mitgliedern.

Diese nur mit Begründung z.B. zu Renovierung und Reparaturen oder Verkauf. Die Boote, Slipwagen sowie die Trailer sind in einem transportfähigen Zustand zu halten, da es sein kann, dass sie zwecks Platzpflege bewegt werden müssen.

3. Kennzeichnung von Ausrüstungsgegenständen

Die persönliche Ausrüstung kann (soweit der Platz dafür ausreichend vorhanden ist) im Obergeschoss der Bootshalle ordentlich gelagert werden; Kleinteile werden in einer gekennzeichneten Kiste/Box gelagert. Größere Teile wie Bootszubehör, Segel- und Sicherheitsausrüstung, sowie alle auf dem Gelände gelagerten privaten Gegenstände sind so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden können. Soweit möglich sind die dafür vorgesehenen Etiketten zu verwenden. Etikettensätze zu je zehn Stück mit gleicher Nummer werden durch den Platzwart oder einem Mitglied der Vorstandschaft gegen eine Gebühr von 3,-- € ausgegeben. Bei der Ausgabe werden Etikettennummer, sowie Vor- und Nachname erfasst. Die Liste wird im Clubhaus allgemein zugänglich aufgelegt.

Etiketten bzw. Kennzeichnungen sind wie folgt anzubringen: - Bei Booten außen im oberen Bereich des Heckspiegels. - Bei Trailern und Slipwagen gut sichtbar im vorderen Bereich, z.B. an der Deichsel oder am Zugrohr. - Bei Mast, Großbaum, Segel, Schwert, Ruder, Schwimmwesten, Segelkleidung und anderen persönlichen Gegenstände dauerhaft an gut sichtbarer Stelle.

Für die korrekte Anbringung und Pflege der Etiketten und Beschriftungen ist der Eigentümer verantwortlich.

Alle Gegenstände, an denen eine dauerhafte Anbringung der Etiketten nicht möglich ist, sind mit einer dauerhaften Namensaufschrift des Mitglieds oder der zugeteilten Etikettennummer zu versehen.

Clubeigene Boote, Trailer und Segelausrüstung erhalten einen Aufkleber, mit der Aufschrift „SCH-Eigentum“. Gegenstände, deren Eigentümer/-in nach Ende der Saison nicht ermittelt werden konnte gehen in den Besitz des Vereins über. Der Vorstand entscheidet über die weitere Verwendung.

4. Verkehr und Parken

Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehen Parkflächen an der Straßenseite abgestellt werden. Das Befahren der Bootsliegeplätze hat in jedem Fall zu unterbleiben. Gästeautos bleiben außerhalb des Geländes.

5. Schlüssel

Vollmitglieder und Mitglieder auf Probe und Jugendmitglieder über 18 Jahre können Schlüssel für das Clubhaus und das Vereinsgelände erhalten. Schlüsselausgabe an Nichtmitglieder in Ausnahmefällen nur nach Absprache mit dem Vorstand ( z.B. Handwerker, Versorgungsunternehmen usw. ) Gastlieger erhalten nur einen Schlüssel für das Vereinsgelände, bei Anwesenheit von Vereinsmitgliedern kann der Zugang zum Haus zwecks Toilettennutzung gewährt werden. Die Schlüsselvergabe erfolgt durch den Platzwart mit Ausstellung einer Quittung

Die Schlüssel werden nur gegen Gebühr und Kaution ausgegeben, die Gebühr verbleibt bei Rückgabe beim Verein, die Kaution wird zurückerstattet: • Clubhaus- und Geländeschlüssel Gebühr 20,00 € Kaution 40,00 € = 60,00 € • Schlüssel Vereinsgelände Gebühr 00,00 € Kaution 20,00 € = 20,00 € Der Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

6. Hunde

Hunde sind stets an der Leine zu führen. Besitzer haften für ihre Tiere.

7. Haftung

Der Verein übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz bei Verlust und Beschädigung von Privateigentum der Mitglieder, welches sich im Clubheim oder auf dem Vereinsgelände befindet. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen des Clubeigentums sind zu ersetzen. Jeglicher Schadensfall ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.

8. Sonstiges

Bei Betreten und Verlassen des Geländes – auch kurzfristig – ist die Einfahrt stets zu schließen. Bei endgültigem Verlassen des Club- und Bootshauses sind alle elektrischen Geräte in der Küche von der Steckdose zu trennen (Ausnahme Spülmaschine), die Lichter auszuschalten und alle Ketten und Schlösser ordnungsgemäß anzubringen und abzuschließen. Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die Platzordnung einhalten. Vom Verein bereitgestellte Spielgeräte (Sandkasten/Trampolin/usw.) sind auf eigene Gefahr zu benutzen, der Verein haftet nicht für Schäden. Gäste haben grundsätzlich nur in Begleitung von Mitgliedern Zutritt. Ausnahmen sind vorab mit dem Platzwart oder einem andere Vorstandsmitglied zu klären. Bei Unregelmäßigkeiten ist umgehend der Platzwart und/oder der 1. Vorsitzende zu verständigen. Alle Mitglieder sind angehalten, insbesondere die Regelungen zur Getränkeversorgung zu beachten, alle Getränke oder sonstiges zu bezahlen, Leergut ordentlich wieder aufzuräumen, gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen den Getränkezettel zu begleichen.

Nutzungsbedingungen für Vereinsboote

A. Vorbemerkung

Grundsätzlich besteht seitens des Segelclubs Hersbruck die Vorstellung, auch Mitgliedern ohne eigenes Boot, das Segeln auf dem Stausee zu ermöglichen. Es besteht aber kein rechtlicher Anspruch seitens der Mitglieder an den Verein. Die Nutzung der vereinseigenen Boote ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten. Diese Boote sind vorrangig in der Jugendarbeit, der Ausbildung und für besondere Veranstaltungen (z.B. Schulsporttage) im Einsatz und können nur außerhalb dieser Verwendung genutzt werden.

  1. Zur Nutzung stehen derzeit zur Verfügung: Gruben Star Hersbruck-Clubkorsar orange-Windy-RS Vision-Laser weiß

  2. Die genannten Boote dürfen ausschließlich von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Bei mitsegelnden Gästen haftet ausschließlich das nutzende Vereinsmitglied für die Einhaltung der Regelungen der Nutzungsbestimmung.

  3. Wer ein Boot nutzt, verpflichtet sich, sorgsam und angemessen im Sinne des Erhalts von Vereinseigentum damit umzugehen, sich ausreichend mit dem jeweils genutzten Boot zu beschäftigen und dessen Aufbau selbständig und voll verantwortlich zu beherrschen.

  4. Der Verein haftet nicht für die Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit der Boote. Für Mitglieder, die außerhalb von Vereinsveranstaltungen die clubeigenen Boote benutzen, besteht keine Haftung durch den Verein für Personen- und Sachschäden, welche sonstigen Nutzern des Happurger Stausees ( Schwimmern, Seglern, Ruderbootfahrern usw.) zugefügt werden.

  5. Nutzer der Boote müssen sich in eine entsprechende Liste mit Bootsart, Datum, Uhrzeit und eventuell festgestellten Schäden am schwarzen Brett verpflichtend eintragen. Wer dies unterlässt, kann im Wiederholungsfall von der Nutzung der Boote ausgeschlossen werden.

  6. Werden ein Boot, der Stellplatzpfosten bzw. die Segelröhren im Clubhaus mit entsprechenden Markierungen (Rot/O) versehen, ist das Boot derzeit aus welchen Gründen auch immer nicht einsatzbereit. Grün signalisiert Einsatzbereitschaft.

  7. Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die seitens des Vereins erstellten Aufbauanleitung zu beachten, dennoch obliegt es jedem einzelnen Mitglied, die Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit des genutzten Bootes im Zuge des Aufbaus zu prüfen.

  8. Dem bootsnutzenden Mitglied obliegt es zu entscheiden, ob er das jeweilige Boot bei der herrschenden Wind- und Wetterlage sicher führen und Schaden von Mannschaft, dem Boot, sowie sonstigen Nutzern des Happurger Stausees abwenden kann.

Der Vorstand

Stand: 01.06.2017