Segelclub Hersbruck

Ausbildung

Aktuelle Informationen

Die Informationen werden kurzfristig zur Anpaasung an die neue Prüfungsordnung im Detail überarbeitet! Die unten stehenden Informationen sind vorläufig, entsprechen aber grundsätzlich den Vorgaben.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Deutschen Seglerverbands unter www.dsv.org/ausbildung/sportbootfuehrerschein

Sportbootführerschein ( für Binnnenwasserstrassen )

Der SBF-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder/und unter Segel erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstrassen der BRD Deutschland mit einem Sportboot mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) und Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) schreibt der Bundesminister für Verkehr den SBF-Binnen mit Antriebsmaschine vor. Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassende Fahrerlaubnispflicht für alle Arten von Motorbooten, unabhängig von der Antriebsleistung und -art.

Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen SBF-Binnen besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Prüfungsteil. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschifffahrtsstrassen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Schulungskurse können die Vereine des DSV sowie die vom DSV anerkannten Ausbildungsstätten anbieten.

Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segel verfügt, wer:

Der Erwerb des amtlichen SBF-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei Antriebsarten unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt.

Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motor-Yachtverbandes (DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der DSV-Führerschein-Vorschrift abgenommen.

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Sportbootführerschein (für Seeschiffahrtsstrassen ) / Sport-Küstenschifferschein

Für das Befahren der Seeschifffahrtsstrassen der BRD mit einem Sportboot mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein (SBF) See vor. Die prüfungsrelevanten Themen werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV-anerkannten Ausbildungsstätten angeboten.

Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen SBF-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des SBF-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.

Der amtliche Sport-Küstenschifferschein (SKS) gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt; dies umfasst alle Gewässer im Geltungsbereich der Kollisionsverhütungs-Regeln (KVR) im 12-Seemeilenbereich vor der Küste.

Voraussetzung zum Erwerb des SKS ist der SBF-See und der Nachweis von mindestens 300 gesegelten Seemeilen. Der SBF-Binnen bzw. der SBF-See mit Antriebsmaschine gilt als Nachweis für die praktische Prüfung unter Motor.

Zur Theorieprüfung wird zugelassen, wer mindestens die Hälfte der o.g. Seemeilen nachweist oder im Besitz des SBF-Binnen unter Segeln ist.

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Kontakt

Wenn Sie an der Ausbildung zu einem der oben genannten Scheine interessiert sind, wenden Sie sich bitte an vorstand-segelclub-hersbruck@online.de oder 09151 / 71582 oder 0172 8577143 ( Ferdinand Rosenbauer )